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http://www.das-wichtigste-vom-tage.com 

Ich begrüße Sie in meinem Unternehmen WORLD CORPORATION SERVICE. Sie möchten sich Selbständig machen und haben die richtige Rechtsform noch nicht gefunden, dann klicken Sie auf die rechts- stehenden Buttons. Die Liste erklärt Ihnen, wie eine US- Corporation aufgebaut ist und die Dienlichkeit für Ihr Unternehmen. Sie werden sehen, dass eine US- Corporation ihre Zwecke erfüllt und sie weltweit einmalig ist, zum Wohle und Schutz Ihres Unternehmens.  


Der ESM Vertrag - Der Weg in die Schuldenunion

Video: Bürger gegen den EURO-Wahn …

http://www.zivilekoalition.de



Verkauf einer US-Corporation!

Fed Capital Holding, Inc. (Name kann geändert werden)
Stammkapital $100 Milliarden - gegründet 22. September 2006
Originalpreis $??? – jetzt nur 13.000,00 Euro (Die Corp. ist abgemeldet)

Tel: 05 11 - 724 24 68, Cord Weger



Es ist sehr schade, dass manche Leute mit einer von Amateuren gegründeten U.S. Corporation immer wieder auf die Nase fallen. Kapitalisierungen fallen flach, der Fiskus durchschaut die laienhaft aufgesetzte Corporation und es besteht plötzlich kein Haftungsschutz. Das ist nicht nur für die Betroffenen bedauerlich, sondern auch für uns, denn der schlechte Ruf reibt sich bei uns allen ab.

Wir als Anwaltskanzlei machen die Sache schon seit über 30 Jahren um jeden Klienten mit einer rechtlich lückenlos aufgesetzten U.S. Corporation versehen zu können und Sie auch nach dem Kauf mit unserem Service betreuen. Dafür brauchen Sie keine Multimilliarden Corporation zu übernehmen.

Unsere bestehenden Corporationen lohnen sich unter folgenden Umständen:

Für Kapitalisierungen, denn eine seit Jahren bestehende Firma erweckt bei Investoren wesentlich mehr Vertrauen als eine frischgebackene.

Für den Börsengang (Regulation A oder NASDAQ), denn die meisten unserer bestehenden Corporationen sind börsenreif.

Für rückwirkende Verträge. Für Steuerprobleme. Für Probleme mit Gläubigern. Für den Neustart. Für Großbetriebe, denn eine Neugründung würde wesentlich mehr kosten.

Für alles andere wäre eine Neugründung zu empfehlen (eine Gebührentabelle ist in dem 80-seitigen Informationshandbuch oder wir können Ihnen ein Exemplar per eMail zukommen lassen). 

Das die Gründung einer Corporation bei uns wesentlich kostengünstiger ist (wir fangen bei 1.800 Euro an) als die Gründung einer GmbH und man kein Stammkapital einzuzahlen braucht und man darüber hinaus auch noch anonym bleiben kann (bei einer Ltd. kann man dass nicht), können Sie uns guten Gewissens vertrauen und uns weiterempfehlen.


Kapital aus den USA: Falls Sie wieder mal nach Kapital suchen sollten, können wir Ihnen diesmal vielleicht behilflich sein. Sie müssen sich allerdings bewusst sein, dass man als Ausländer bei U.S. Risikokapitalfirmen oder der U.S. Börse ohne U.S. Corporation zu keinem Geld kommt. Die U.S. Risikokapitalgeber erteilen nämlich keine Darlehen sondern sind aus Sicherheitserwägungen nur an Beteiligungen (mittels Aktienkaufs) an amerikanischen Corporationen unter dem Schutz der amerikanischen Gesetzgebung interessiert. Anders geht es überhaupt nicht. Um also überhaupt an Kapital zu kommen, muss der Kapitalsuchende eine U.S. Corporation gründen (oder eine Bestehende übernehmen, denn eine seit Jahren bestehende Firma erweckt bei den Investoren wesentlich mehr Vertrauen als eine frischgebackene). Als nächsten Schritt muss er die Corporation werthaltig machen, indem er z.B. seine heimische GmbH oder Privatvermögen (Immobilien etc.) oder Patente etc. auf die Corporation überträgt. Danach wäre zu entscheiden, wie der Aktienverkauf zu verwirklichen wäre. (Hier kommt unsere Hilfe zu Tragen.)

Sie brauchen uns nur kurz über Ihr Vorhaben und Ihren Kapitalbedarf zu berichten. Wir mailen Ihnen eine Beurteilung ob und wie es möglich ist, eine Corporation mit unserer Mithilfe zu kapitalisieren. Wir haben Zugang zu U.S. Bundes- und Landes-Subventionsprogrammen, sowie 2000 Top-Banken und Venture-Capital-Gebern und können Sie auch auf einem Börsengang begleiten. Bei Corporationen ab $500 Millionen sind gewisse Dienste sogar kostenfrei. Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer Kapitalisierung durch Aktienverkauf.


http://www.amerika-forum.de

Kapital aus den USA: Auf dieses Thema werden wir kontinuierlich angesprochen. Als Anwaltskanzlei sind wir natürlich keine Finanzvermittler, aber da wir im amerikanischen Wirtschaftsleben aktiv sind, kennen wir die Seele der amerikanischen Investoren. Wenn also jemand z.B. Kapital für die Erweiterung eines Jagdschlösschens in Ungarn sucht, bekommt er von uns schnellstens zu erfahren, dass seine Chancen praktisch null sind, und es sich für ihn nicht lohnen wird dafür eine Corporation zu gründen, es sei denn es geht darum, dass er in den USA geschäftlich Fuß fassen will, wofür sich eine Corporation natürlich ausgezeichnet eignet. 

Amerikanische Investoren sind vorwiegend an Projekten, die sich nicht nur in Europa, sondern später auch in den USA vermarkten lassen, sowie an Patenten, bzw. noch nicht patentierten Erfindungen oder Ideen interessiert.  Das Interesse gilt vor allem auch Vorhaben mittels derer die Corporation an die Börse gebracht wird, und der Verdienst bei einem Initial Public Offering für den Investor enorm profitabel sein kann.

Für größere Kapitalerträge ist zweifellos der Börsengang an die NASDAQ die allerbeste Lösung in den USA zu Geld zu kommen. Hierbei können wir die Corporation begleiten. Da aber ein Börsengang verhältnismäßig aufwendig und zeitraubend ist ($250.000 und 8 Monate), sollte man anstelle des Börsengangs als ersten Schritt ein Private Placement an Privatinvestoren oder Risikokapitalfirmen in Erwägung ziehen um das für den Börsengang später notwendige Kapital zu sammeln. Hierfür müsste man eine Corporation mit Stammkapital, das mindestens zweimal so groß wie das erwünschte Investititonskapital ist, gründen lassen, um später nicht die Kontrolle zu verlieren. Auch ist unbedingt eine Vorzugsaktienstruktur zu empfehlen. Besser ist es natürlich von Anfang an gleich mit einem möglichst hohen Stammkapital zu beginnen (es muss ja nie eingezahlt oder nachgezahlt werden), um den späteren Börsengang zu erleichtern. Hierfür wäre es kostengünstiger eine der bestehenden Corporationen unseres Zwangsverkaufs zu übernehmen, da ein Großteil der Gebühren bereits bezahlt wurde, diese Firmen börsenreif sind, man damit u.a. rückwirkende Verträge abschließen kann, und wir außerdem einen Businessplan sowie die Liste der U.S. Risikokapitalgeber ohne Aufkosten mitliefern und bei dem Anschreiben dieser Firmen behilflich sind.


Niederlassung in Deutschland anmelden? Oft hören wir (und vielleicht auch Sie), dass - obwohl die Vorteile einer U.S. Corporation, wie erleichterte Kapitalisierung, Steuerminderung, die Ermöglichung eines Neustarts mit Standbein in den USA, Anonymität u. ä. ja sehr schön und gut sind - aber wie man denn so eine Corporation (beispielsweise in Deutschland) als Niederlassung anmelden kann? Die Antwort hierzu wäre eigentlich, dass man sie überhaupt nicht als Niederlassung anmeldet, sondern man sich mittels einer Gewerbe- Anmeldung nach §14 oder §55 der GewO als die vertretungsberechtigte Person einer unselbständigen Zweigstelle der Corporation eintragen lässt. Hierzu äußerte sich kürzlich die Industrie & Handelskammer Berlin wie folgt:

Um eine unselbständige Zweigstelle handelt es sich, wenn das Unternehmen in seiner äußeren Einrichtung von der Hauptniederlassung nicht unterschieden ist (keine gesonderte Buchführung, in der Regel kein gesondertes Bankkonto) oder der Leiter der Zweigstelle nicht mit wesentlichen Kompetenzen ausgestattet ist. Im Grad der Selbständigkeit einer Filiale, den in der Regel das Unternehmen selbst bestimmt, besteht also der wesentliche Unterschied zwischen handelsregisterlicher Zweigniederlassung und unselbständiger Zweigstelle. Die unselbständige Zweigstelle wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Auf den Geschäftsbriefen der Zweigstelle kann zur Klarstellung die Bezeichnung "Zweigstelle …" oder "Repräsentanz …" geführt werden.  Die unselbständige Zweigstelle wird beim jeweiligen Gewerbeamt mittels einer Gewerbe- Anmeldung nach §14 oder §55 der GewO angemeldet. Der "eigentliche Gründer" besorgt sich dazu eine Gewerbeanmeldung (wir können Ihnen gerne ein Exemplar faxen) beim Gewerbeamt und sendet diese an seinen Treuhand- Direktor (unser Strohpräsident) in den USA, der die Gewerbeanmeldung unterzeichnet. Die unselbständige Zweigstelle zeichnet nie! eigenständig Verträge mit Dritten, sondern ist nur bevollmächtigt. Vertragspartner ist IMMER der Sitz der INC in den USA, demnach und in Folge der Sitz der "geschäftlichen Entscheidungen". Durch den Auftritt als unselbständige Zweigstelle entsteht in Deutschland keine Niederlassung im Sinne, auch keine Zweigniederlassung. Daher kann in den meisten Fällen in Deutschland das Auslösen einer "steuerlichen Betriebsstätte" verhindert werden. Durch die Verhinderung der Niederlassung wird ebenfalls verhindert, dass die Corporation in Deutschland ins Handelsregister eingetragen werden muss, was unangenehme Folgen aus handelsrechtlicher Sicht hätte und hohe Notarkosten verursacht.

Zwangsverkaufsfirmen: Wahrscheinlich wundern Sie sich manchmal, für wen denn unsere Zwangsverkaufsfirmen überhaupt in Frage kommen. Immerhin würde ein Normalverbraucher selten hunderte von Millionen in Stammkapital oder alle unsere vielen Sonderdienstleistungen benötigen. Beispielsweise mag eine Internet Homepage für ihn uninteressant sein und eine NAFTA Mitgliedschaft vielleicht vollkommen überflüssig. Für wen käme also ein Zwangsverkauf überhaupt in Frage? Hier ist eine kurze Liste der Kandidaten:

Jemand, der tatsächlich ein hohes Stammkapital wie z.B. für den Börsengang benötigt (es muss ja nie eingezahlt werden).  Beispielsweise würde die Gründung einer neuen $500 Millionen Corporation ohne Sonderdienste $58.000 kosten. Bei der $500 Millionen Corporation unserer Liste mit Sonderdiensten würde er $38.000 sparen.

Jemand, dem alle unsere Sonderdienstleistungen gefallen. Bei einer Neugründung einzeln mitbestellt, würden ihn die Sonderdienste zusätzlich zu den reinen Gründungsgebühren rund $20.000 extra kosten. Von unserer Liste kann er aber bereits für $11.750 eine $50 Millionen Corporation kaufen, die diese Dienste ohne Aufkosten enthält.

Jemand, der auf Kapitalsuche ist, denn es ist wesentlich einfacher Investoren für eine seit Jahren bestehende Corporation zu finden, als für eine Corporation, die nur mal schnell und billig in Delaware neugegründet wurde.

Jemand, der seine Steuern mindern will. Wie man das macht ist in unserem Handbuch beschrieben. Wenn er z. B. anfängt an seine heimische Firma Rechnungen auszustellen, kann es ihm nie unterstellt werden, die Corporation nur schnell für diesen Zweck gegründet zu haben.  Immerhin besteht sie ja bereits seit mehreren Jahren.

Jemand, der gewisse Vermögenswerte durch rückwirkende Verträge gegen Gläubiger oder vielleicht böse Ehepartner sichern will. Das kann er nur mit einer seit Jahren bestehenden Corporation machen, die er hundertprozentig kontrolliert.

Jemand, der in den USA geschäftlich Fuß fassen will. Mit einer seit Jahren bestehenden Firma würde dem Wohlgefühl der U.S. Geschäftspartner bedeutend mehr gedient sein, als mit einer Schnellgegründeten Neu- Corporation.

Jemand, der mal geschäftlich Pech gehabt hat. Mit einer seit mehreren Jahren bestehenden Corporation nebst Geschäftsadresse, Telefon, Fax, Homepage und Bankkonto kann er plötzlich wieder vollkommen legitim agieren. Da die Corporation seit Jahren besteht, kann es ihm nie vorgeworfen werden dies nur mal auf die Schnelle gemacht zu haben.

Kontakt zum deutschen Vermittler …

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(... deutscher Dienstleister, Bereich "Unternehmensgründung" etc.)

Der Siegeszug ausländischer Kapitalgesellschaften ...
Immer mehr deutsche Unternehmer greifen zur Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft wie der englische Limited oder der US-Corporation. Wir organisieren und begleiten Ihre Firmengründung in den USA. Die Firmengründung z.B. einer Corporation auch bei der Gründung von Partnerschaft", welche mit der OHG vergleichbar ist), die Partnerschaft", die mit der KG vergleichbar ist), die mit begrenzter Haftung", die eine Zwischenform zwischen einer KG und einer GmbH darstellt) - oder der Gründung einer halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH). (US-Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich binnen 48 Stunden. Gerne unterstützen wir Sie Partnerships - General Partnership („Allgemeine bzw. Gewöhnliche Limited Partnership, kurz LP („Begrenzte Limited Liability Partnership, kurz LLP („Partnerschaft Limited Liability Companies, kurz LLC („Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH).

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Ihr professioneller Dienstleister für alle US-Visum-Anträge. Jeder längere Aufenthalt und jede berufliche Tätigkeit in den USA unterliegt den strengen Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzen und damit der Bewilligung des jeweils passenden Visums. Auch wenn die verschiedenen Kategorien zunächst übersichtlich und leicht verständlich erscheinen mögen, ist größte Vorsicht geboten, denn die Vielzahl der Vorschriften hat zur Folge, dass häufig bei der Beantragung die Weichen falsch gestellt werden und sich ein zunächst
geeignetes Visum später nicht mehr (z.B. in eine Green Card) abändern lässt.

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